Ich halte es für unerlässlich sich als Angler an die gesetzlichen Vorgaben und regionalen Gegebenheiten zu halten. - Des Weiteren ist es natürlich auch eine ethische Frage - für mich steht der Respekt vor dem Leben an erster Stelle. Das bedeutet - töte kein Lebewesen, wenn Du es nicht auch verwerten darfst und kannst.
Die Schonzeiten sind quasi die Laichzeiten der jeweiligen Fischart und bedeutet, dass die Fische nicht gefangen bzw. entnommen werden dürfen. Dies macht aus meiner Sicht auch Sinn, damit ein natürlicher Nachwuchs sichergestellt werden kann. So haben in dieser Zeit - analog auch zu den Schonzeiten bei der Jagd - die Fische die Möglichkeit, ihren Nachwuchs - sprich den Laich - auf den Lebendsweg zu bringen. Dies ist auch für andere Fische lebensnotwendig, da diese sich dann wieder von den Jungtieren ernähren.
Auch das Schonmaß hat mit der Fortpflanzung der Fische zu tun. Es soll sicherstellen, dass sich ein Fisch mindesten einmal fortgepflanzt hat, bevor er entnommen werden darf.
Zu den Schonmaßen gibt es verschiedene Diskussionen, wie z. B., dass es doch sinnvoller ist, die großen und somit älteren Fische im Wasser zu lassen, als die, die noch keinen Nachwuchs zeugen etc. Das haben mittlerweile einige Pächter auch in ihre Nutzungs-Bestimmungen aufgenommen, dass es sowohl ein Mindest- wie auch Maximalmaß gibt. Auf diese Diskussion möchte ich mich aber hier gar nicht einlassen, da grundsätzlich die gesetzlichen Vorgaben gelten und ich mich hier nur an Tatsachen halten möchte.
Als Angler hat man einen besondern Auftrag bezüglich der Natur. Diesem muss man auch gerecht werden.
Die Schonzeiten und -maße für Bayern findet man z.B. beim Landesfischereiverband Bayern e.V.
Die gesetzlichen Vorgaben sucht man am besten bei Onkel "google.de" oder einem anderen Suchanbieter.
Die jeweiligen wasserspezifischen Vorgaben, die ggf. strenger sein können als die gesetzlichen, sind auf den entsprechenden Erlaubnisscheinen aufgedruckt. An die haben sich die Angler an den Gewässern zu halten.